Wie funktioniert Newslettermarketing

Newslettermarketing ist ein starkes Instrument einerseits Interessenten an das Unternehmen zu erinnern und andererseits bestehende Kunden an das Unternehmen zu binden.

Bei der Neukundengewinnung ist es notwendig den Interessenten insoweit an das Unternehmen zu binden, dass dem Unternehmen gestattet wird, diesem Interessenten in regelmäßigen Abständen Informationen durch das Newslettermarketing betreibende Unternehmen zukommen zu lassen. Diese Newsletter werden in regelmäßigen Abständen meist monatlich an die Interessenten und Kunden versandt. Dabei werden Interessenten und Bestandskunden über Neuentwicklungen oder sonstige wissenswerte Dinge informiert. Dies können Produktverbesserungen sein oder auch neue Produkte.

Das gedruckte und auf dem Postweg versandte Werbematerial hat sich damit verringert. Denn die Übersendung der Informationen als “Newsletter” in Form von E-Mails ist deutlich kostengünstiger. Man kann diesen Ablauf teilweise automatisieren, indem man Autoresponder einsetzt. Ein Autoresponder ist eine Software, die automatisch in vorher festgelegten Zeitabständen an die in ihm gespeicherten Adressen bestimmte Daten schickt (Newsletter). Dabei kann festgelegt werden, dass jeder der in diese Liste eingetragen wird (sich einträgt) alle Newsletter in einer bestimmten Reihenfolge erhält.

Es sollte einem guten Programmierer auch möglich sein, denjenigen, die sich neu eintragen, nur noch die Informationen zu schicken, die nach seiner Eintragung herausgegeben werden. Dies empfiehlt sich dann, wenn frühere Produkte nicht mehr angeboten werden sollen. Würden Interessenten noch über solche Angebote informiert werden und dann das Produkt nicht mehr beziehen können, so wäre dieses Newslettermarketing gründlich daneben gegangen.

Wichtig ist auch, dass derjenige, der ein solches Newslettermarketing betreibt, auch die rechtlichen Vorgaben einhält. Der Empfänger muss der Zusendung zugestimmt haben, am besten zweifach. Der Fachmann nennt diesen Vorgang “double opt in”. Liegt eine solche Zustimmung nicht vor, fällt die Newsletterzusendung unter unzulässige E-Mail-Werbung und kann zivilrechtlich verfolgt werden. Außerdem muss dem Empfänger zugestanden werden, dass er die Zusendung dieses Newsletters jederzeit wieder stoppen kann. Auf dieses Recht muss der Empfänger immer wieder hingewiesen werden. Ja es geht sogar soweit, dass am Ende eines solchen Newsletters die Möglichkeit bestehen muss, durch einfaches Klicken die weitere Lieferung des Newsletters zu verhindern.

Als weitere in Deutschland zu erfüllende Formalie gilt, dass der Newsletter ein Impressum enthalten muss, so dass eine Kontaktaufnahme mit dem Versehender problemlos möglich ist. Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse und bei größeren Unternehmen noch den Ansprechpartner.

Jeder, der ein solches Newslettermarketing betreibt, sollte sich darum bemühen, dass die Abmeldungen nicht sehr zahlreich auftreten. Dies erreicht man, wenn man Schlagzeilen einbaut, die Aufmerksamkeit erregen. Bilder regen immer mehr die Aufmerksamkeit an als Texte. Deswegen wollte man, wenn die Empfänger technisch für diesen Empfang gerüstet sind, die Newsletter als HTML-Dateien versenden, in denen auch Bilder untergebracht werden können, die sofort die Aufmerksamkeit des Empfängers erregen.

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